Lassen Sie uns nachsehen. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können
Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden, analog zu den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen,
drei Monate aufbewahrt. Geringwertige Gegenstände werden vier Wochen aufbewahrt.
Von der Aufbewahrung ausgeschlossen sind
Defekte, zerrissene und verschmutzte Gegenstände. Diese werden aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt. Lebensmittel und andere verderbliche Waren werden ebenfalls sofort vernichtet.
Nicht abgeholte Fundsachen gehen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in das Eigentum von Demmelmair Omnibusbetrieb über, diese werden unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften gemeinnützigen Zwecken zugeführt.